Mit diesem Online-Rechner können Sie verschiedene Nietverbindungen berechnen. Sowohl die Abmessungen der Bauteile als auch die Zahl der Nieten müssen dabei bekannt sein. Es werden der empfohlene Nietdurchmesser & die Rohnietlänge (gilt nur für den Stahl- und Kranbau), die Schnittigkeit, die Zugspannung im Blech, die Abscherspannung im Niet und die Lochleibung (Flächenpressung) im Niet bestimmt.
Folgende Arten von Nietverbindungen - jeweils einfach und doppelt - stehen zur Auswahl:
Die Rohnietlänge (Länge des neuen Niets) kann für folgende Schließkopfformen ermittelt werden:
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Mit der Voreinstellung können Sie mit diesem Rechner die Spannungen für eine Niete mit einem Durchmesser von 12 mm berechnen, wobei die Belastung der doppellaschigen, zweireihigen Nietverbindung 25 kN beträgt.
* Die ungefähre Rohnietlänge wird durch die Schließkopfform und den gewählten Durchmesser d festgelegt.
** Abkürzung für den empfohlenen Nietdurchmesser.
*** Die Kraft F wirkt im Blech bzw. in den Blechen mit der Stärke t1 in Längsrichtung, also waagrecht - siehe auch erste Abbildung im folgenden Beispiel.
In der Abbildung sieht man eine zweischnittige Doppellaschennietung mit 5 Reihen, wobei die Anzahl der Nieten pro Reihe nach einem bestimmten Zickzack-Muster variiert.
Die ungeraden Reihen R1, R3 und R5 haben jeweils drei Nieten pro Reihe. Die geraden Reihen R2 und R4 besitzen dagegen nur 2 Nieten. Die in der Abbildung grün hinterlegten Felder des Rechners sind also wie folgt auszufüllen:
Früher wurden Nieten sehr häufig eingesetzt, heute werden sie - vor allem im Stahlbau - nur noch recht selten verwendet und meist durch günstiger zu erstellende Schraub- oder Schweißverbindungen ersetzt. Sehr gut erkennt man diese Entwicklung im Brückenbau, wo fast nur noch geschweißte Konstruktionen zum Einsatz kommen.
Aufgrund der unsymmetrischen Belastung ist die Verwendung der einfachen Überlappungsnietung nicht empfehlenswert, da es zu einer zusätzlichen Biegebeanspruchung von Nieten und Bauteilen kommt.
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Seite erstellt Anfang März 2020. Zuletzt geändert am 15.10.2020.